Nach Netzsperren und dem JMStV droht dem Internet schon wieder eine Gefahr aus der deutschen Regierung: Das Leistungsschutzrecht.
In diesem „Lex Google“ sollen den Presseverlägen – durch vage Definitionen formuliert – mehr Schutzrechte eingeräumt werden. Bereits die Verwendung von kleinste Textauszüge sollen demnach vergütet werden. Solche Exzerpte, wie man sie aus den Suchergebnissen von Google oder der Linkvorschau von Facebook oder Twitter kennt.
Dies soll natürlich nur für kommerzielle Angebote gelten. Doch selbst private Blogs, die mit AdWords oder Flattr ein klein wenig ihre Kosten decken wollen, zählen hierbei schon als geschäftliche Anbieter.
Entsprechend könnte das geplante Leistungsschutzrecht fatale Folgen für „unser“ Internet haben. Immerhin lebt das Web2.0 größtenteils durch das Verlinken und Teilen von Inhalten. Doch gerade damit begibt sich der private Schreiber nun auf gefährliches Terrain. Mit jedem Zitat und mit jedem Link muss man nun einen Abmahnanwalt fürchten.
Diese potentiellen Gefahren sehen viele. Spon, Zeit , Golem, selbst Musik-Medien wie Metal4.de berichten kritisch über den Referentenentwurf. Eine Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht, kurz IGEL wurde ins Leben gerufen. Und das Zentrum für Digitalen Fortschritt gibt den Internetpublizisten zwei nützliche Werkzeuge an Hand: Einen Linkshortener und ein WordPress-Plugin, das potentiell gefährliche Verlinkungen zunächst auf eine Landingpage umleitet. Diese Tools will ich jedem Blogger ans Herz legen. Alleine schon, um die Leser für die möglichen Ausmaße zu sensibilisieren…
http://leistungsschutzrecht-stoppen.d-64.org/
http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_f%C3%BCr_Presseverleger